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Allge­meine Bedin­gungen für die Teilnahme am sevenDays Partner für Geschäfts­kunden Programm 

 

1. Geltung

Diese Allge­meinen Bedin­gungen für die Teilnahme am sevenDays Partner für Geschäfts­kunden Programm (nachfolgend „B2B-AGB“) regeln die Rahmen­be­din­gungen, unter denen der Kunde als Teilnehmer des sevenDays Partner für Geschäfts­kunden Programms Zugang zu den Produkten und Services erhält, die von der sevenDays angeboten werden („sevenDays B2B-Programm“).

2. Verant­wort­lichkeit

Verant­wortlich für das sevenDays B2B-Programm ist: 

Oswald Facility-Management GmbH 
Eppel­heimer Straße 14 
69115 Heidelberg

3. Teilnehmer des sevenDays B2B-Programms

(1) Die Teilnahme am sevenDays B2B-Programm ist ausschließlich Unter­nehmern nach § 14 BGB und öffentlich-recht­lichen Rechts­trägern (nachfolgend „Kunde“ genannt) nach vorhe­riger Anmeldung möglich. 

(2) Als Teilnehmer am sevenDays B2B-Programm erhält der Kunde, bei seinem Wunsch­standort bzw. online als B2B- Kunde, unter den hier festge­setzten Rahmen­be­din­gungen, Zugang zu dem Angebot an Produkten und Services von sevenDays für B2B-Kunden. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Vertrages folgt hieraus jedoch nicht. 

(3) Sämtliche wesent­liche Änderungen des Geschäfts­be­triebs des Kunden, insbe­sondere aber nicht abschließend eine Änderung der Firma oder der vertre­tungs­be­rech­tigten Personen sind unver­züglich gegenüber sevenDays anzuzeigen.

4. Anmeldung

(1) Die Teilnahme am sevenDays B2B-Programm ist kostenlos. Eine Anmeldung zum sevenDays B2B-Programm ist vor Ort (Rohrbacher Str. 32, 69115 Heidelberg) möglich. 

(3) Um die Mehrwerte als Kunde im sevenDays B2B-Programm wahrnehmen zu können, erhält der Kunde von uns eine Geschäfts­kunden-Karte, mit der sich der Kunde vor Ort als Teilnehmer des sevenDays B2B-Programms ausweisen kann. Bei Verlust der Karte wird diese kostenlos ersetzt. Ein Anspruch auf eine Teilnahme am seven­Days­Pro­gramm besteht nicht. 

(4) Wenn der Kunde teilnah­me­be­rechtigt ist (siehe § 3), beginnt seine Teilnahme am sevenDays B2B-Programm unmit­telbar nach Durch­führung der Anmeldung und Bestä­tigung der Aufnahme durch den Verant­wort­lichen des sevenDays B2B Programms (siehe § 2).

5. Kündigung

(1) Der Kunde kann seine Teilnahme am sevenDays B2B-Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Kündi­gungs­frist durch Mitteilung in Textform, zum Beispiel per EMail, beenden. 

(2) Eine Kündigung durch sevenDays ist ohne Angabe eines wichtigen Grundes mit einer Frist von zwei Wochen möglich. 

(3) Das Recht der Parteien zur außer­or­dent­lichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

6. Änderung der Teilnahmebedingungen

(1) sevenDays behält sich das Recht vor, diese B2B-AGB zu ändern. Vor Inkraft­treten der Änderung wird der Kunde über die Änderung und ihre Folgen mit einer Frist von wenigstens 30 Tagen per EMail infor­miert. Sollte der Kunde der Änderung nicht vor Ablauf dieser Frist wider­sprechen, gelten diese ab dem angege­benen Zeitpunkt. 

(2) Sollte der Kunde die neuen Teilnah­me­be­din­gungen nicht akzep­tieren, kann er der Änderung in Textform, zum Beispiel per EMail, wider­sprechen oder die Teilnahme am sevenDays B2B- Programm kündigen. Wenn der Kunde der Änderung wider­spricht, gelten die bishe­rigen Bedin­gungen für ihn fort. sevenDays behält sich das Recht vor, in diesem Fall die Teilnahme am sevenDays B2B-Programm gegenüber dem wider­spre­chenden Kunden ordentlich zu kündigen.

7. Brutto­preise

Die sevenDays ausge­wie­senen Preise verstehen sich als Brutto­preise, in denen die 

Mehrwert­steuer auf den Einzel­preis auf Artikel­ebene berechnet wird.

8. Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadens­ersatz sind ausge­schlossen. Hiervon ausge­nommen sind Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung von sevenDays, seiner gesetz­lichen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs­gemäße Durch­führung des Vertrages überhaupt erst ermög­licht und auf deren Einhaltung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf. 

(2) Bei der leicht fahrläs­sigen Verletzung von Vertrags­pflichten haftet sevenDays nur auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadens­er­satz­an­sprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

(3) Die Einschrän­kungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetz­lichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen von sevenDays, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

(4) Die Vorschriften des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes bleiben unberührt.

9. Schluss­be­stim­mungen

(1) Diese B2B-AGB unter­liegen dem Recht der Bundes­re­publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juris­tische Person des öffent­lichen Rechts oder um ein öffentlich-recht­liches Sonder­ver­mögen handelt, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus Vertrags­ver­hält­nissen zwischen dem Kunden und Oswald Facility-Management GmbH der Sitz von Oswald Facility-Management GmbH. 

(3) Sollte eine Bestimmung dieser B2B-AGB ganz oder teilweise ungültig bzw. undurch­setzbar sein oder werden, beein­trächtigt dies nicht die Gültigkeit oder Durch­setz­barkeit der verblei­benden Bestim­mungen. Die ungültige oder undurch­setzbare Bestimmung wird durch eine gültige und durch­setzbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wesent­lichen Zweck der ungül­tigen oder undurch­setz­baren Bestimmung so nahe wie möglich kommt; dasselbe gilt sinngemäß für Lücken in dieser Verein­barung.