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Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen (AGB)  

GELTUNGSBEREICH

Diese AGB gelten für alle Gastauf­nah­me­ver­träge, die zwischen der OSWALD Facility-Management GmbH (sevenDays) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Liefe­rungen von der sevenDays Heidelberg.

RESERVIERUNGEN/ WEITERVERKAUF

Mit Abgabe einer Buchung über die Inter­net­seite der sevenDays Heidelberg oder durch die vom Gast schrift­liche Bestä­tigung einer Buchung ist ein Beher­ber­gungs­vertrag zustande gekommen. 

Diese Verein­barung, in Form einer Reser­vierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertrags­partner bindend (gemäß der entspre­chenden Buchungsrate und deren Stornie­rungs­mög­lichkeit). Es besteht kein Anspruch auf Inanspruch­nahme der Übernach­tungs­dienst­leistung in einem bestimmten Zimmer. Die sevenDays Heidelberg behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reser­vierung bzw. verstreichen der Zahlungs­frist (bei Voraus­zah­lungen), die reser­vierten Zimmer ander­weitig zu vermieten. Der Gast erhält durch das sevenDays Heidelberg eine verbind­liche Buchungs- bzw. Reser­vie­rungs­nummer, auf ausdrück­lichen Wunsch auch eine schrift­liche Reser­vie­rungs­be­stä­tigung (Mail). Die sevenDays Heidelberg behält sich das Recht vor, branchen­üb­liche Restrik­tionen wie Mindest­auf­ent­halte, Buchungs­ga­rantien oder Anzah­lungen für bestimmte Daten zu definieren. 

Der Weiterverkauf/Vermietung und/oder die Weiter­ver­mittlung von gebuchten Apart­ments ist untersagt. Insbe­sondere ist die Weiter­ver­mittlung von Apart­ments und/oder Zimmer­kon­tin­genten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsäch­lichen Apart­ment­miet­preisen unzulässig. Die OSWALD Facility-Management GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbe­sondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Apart­ments zu einem anderen als dem Beher­ber­gungs­zweck ist nicht gestattet.

GARANTIERTE RESERVIERUNGEN, STORNOFRISTEN

Buchungen können Sie grund­sätzlich bis 15 Tage vor Anrei­se­datum über das gewünschte Buchungs­portal ändern. Für Rückfragen steht Ihnen das gewünschte Portal zur Verfügung. Sollten Sie bei uns direkt (Telefon/EMail) bei uns gebucht haben, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. 

Vorge­nommene Buchungen mit der Standardrate, können bis zu 14 Tage vor Anrei­se­datum kostenlos storniert werden. Frühbu­cher­raten (Early Booker) beinhalten keine Stornie­rungs­option. Der Gast ist angehalten sich im Vorfeld bei Direkt­bu­chungen und/oder Unklar­heiten bei der eigenen Buchung über die Stornie­rungs­be­din­gungen zu infor­mieren. Buchungen am selben Tag wie Anreise, können nicht kostenfrei storniert werden.

VORAUSZAHLUNGEN DES ÜBERNACHTUNGSPREISES

Die Kredit­karte wird geprüft und dient als Sicherheit für Ihre Buchung. Die sevenDays behält entspre­chend der Stornie­rungs­option und der Raten­po­litik der Buchungs­portale vor, die angegebene Kredit­karte des Gastes zu belasten. Insofern der Gast der sevenDays Heidelberg nicht über eine andere Zahlungs­mo­da­lität infor­miert, wird davon ausge­gangen, dass eine Kredit­kar­ten­zahlung gewünscht ist.

STEUERN/ GEBÜHREN/ ABGABEN

Die geltenden Preise sind Brutto­ge­samt­preise und beinhalten alle gesetz­lichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuern, Gebühren und Abgaben­sätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die OSWALD Facility-Management GmbH vor, die Preise entspre­chend anzupassen.

ZAHLUNGSMITTEL/ DIENSTLEISTUNGEN AUF SPÄTER ZU BEZAHLENDE RECHNUNGEN

Gültige Zahlungs­mittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, Master Card, Visa Card und American Express in Euro. Die Abgabe von Dienst­leis­tungen auf später zu bezah­lende Rechnungen ist nicht Gegen­stand der Zahlungs­ver­ein­barung von der sevenDays Heidelberg.

NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER APARTMENTS

Reser­vierte Apart­ments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anrei­se­tages, sowie bis 11.00 Uhr am Abrei­setag zur Verfügung.

HAFTUNG DES GASTES, PAUSCHALIERUNG VON SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DES HOTELS WEGEN DES VERLUSTES DES HOTELZIMMERSCHLÜSSELS

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für die von ihm verur­sachten Schäden. Selbst verur­sachte Schäden an Zimmern, den Einrich­tungs­ge­gen­ständen und den sonstigen Räumlich­keiten des Hotels müssen vom Gast unver­züglich gegenüber dem Hotel angezeigt werden. Auch sonst festge­stellte Beschä­di­gungen oder Funkti­ons­stö­rungen sind bitte ebenfalls unver­züglich dem Hotel zur Kenntnis zu bringen. Liegt dem Hotel eine Kredit­karte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstan­denen Schadens sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines gerin­geren Schadens vorbe­halten. 

Für den Verlust oder die Beschä­digung des an den Gast ausge­hängten Schlüssel wird diesem eine Pauschale von 50,00 € in Rechnung gestellt. Die Übernachtung nicht angemel­deter Gäste ist in der sevenDays Heidelberg nicht erlaubt. Für jeden Fall der Zuwider­handlung ist der angemeldete Gast verpflichtet an die sevenDays Heidelberg einen Schadens­ersatz in Höhe der entspre­chenden üblichen Kosten für eine zusätz­liche Perso­nen­be­legung des Apart­ments zu zahlen. Die Durch­führung von Feier­lich­keiten jeglicher Form ist in der sevenDays Heidelberg strengstens verboten. Für jeden Fall der Zuwider­handlung ist von den angemel­deten Gästen an die sevenDays Heidelberg ein pauschaler Schadens­ersatz in Höhe von 2.000 € zu zahlen.

HAFTUNG VON SEVENDAYS HEIDELBERG

Die OSWALD Facility-Management GmbH haftet für von ihm zu vertre­tende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet die sevenDays Heidelberg für sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­lichen oder grob fahrläs­sigen Pflicht­ver­letzung beruhen. Weiter­ge­hende Schadens­er­satz­an­sprüche sind, soweit in diesen AGB nicht ander­weitig geregelt/ausgeschlossen. 

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der sevenDays Heidelberg auftreten, wird die sevenDays Heidelberg bei Kenntnis oder auf unver­züg­liche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizu­tragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.